Verbrauchsausweis beantragen

ACHTUNG: Kein Energieausweis notwendig
ACHTUNG: Kein Energieausweis notwendig
ACHTUNG: Ausstellung Verbrauchsausweis nicht möglich. Bitte Bedarfsausweis beantragen.
ACHTUNG: Die Heizung darf nicht älter als das Gebäude sein.
ACHTUNG: Das Jahr der Sanierung darf nicht vor dem Baujahr des Gebäudes liegen.


Die Brennstoffe dürfen nicht gleich sein.
Baujahr der zweiten Heizungsanlage darf nicht älter als Gebäude sein


ACHTUNG: Die Fenstererneuerung darf nicht älter als das Objekt selbst sein.


ACHTUNG: Die gekühlte Fläche darf nicht größer als die Wohnfläche sein.


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