CertiGreen UG – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Vertragsparteien und Anwendungsbereich, Kundeninformation, Vertragssprache
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der CertiGreen UG, Otto-Hahn-Straße 18a, 51381 Leverkusen (nachfolgend „Anbieter“) und deren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Erstellung und Bereitstellung von Energieausweisen sowie ergänzende Beratungs- und Serviceleistungen, die über das Portal www.onlineenergieausweis.com beauftragt werden.
(2) Die Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Abweichende Bedingungen (AGB) des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, soweit sie schriftlich festgehalten sind.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation von Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Angebot dar.
(2) Mit Betätigung des Bestell-Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter ab.
(3) Unmittelbar nach Absenden der Bestellung und Zahlung erhält der Kunde über den Zahlungsdienstleister Stripe eine Bestätigung des Zahlungsvorgangs. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und der Zahlung.
(4) Der Anbieter kann dieses Angebot innerhalb von 3 Werktagen durch ausdrückliche Annahmeerklärung (z. B. per E-Mail) oder durch Ausführung der Leistung annehmen. Erst mit Zugang der Annahme beim Kunden kommt der Vertrag zustande. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt, d.h. der Kunde sind nicht länger an sein gebunden.
(5) Vor Abgabe seiner Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Eingaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Mit Auslösen des Bestellvorgangs bestätigt der Kunde, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und deren Geltung zu akzeptieren.
§ 3 Kundeninformation: Speicherung des Vertragstextes
Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag wird von uns gespeichert. Sie haben über das Internet jedoch keinen Zugriff auf Ihre vergangenen Bestellungen. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Wenn Sie die Produktbeschreibung auf unserer Shopseite für eigene Zwecke sichern möchten, können Sie zum Zeitpunkt der Bestellung z.B. einen Screenshot (= Bildschirmfotografie) anfertigen oder alternativ die ganze Seite ausdrucken.
§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis
Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Ausstellung des Energieausweises erforderlichen Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und eigenverantwortlich zu übermitteln. Unrichtige Angaben können die rechtliche Wirksamkeit und die inhaltliche Richtigkeit des Ausweises beeinträchtigen.
(2) Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit haftet ausschließlich der Kunde.
(3) Etwaige Mehrkosten infolge von nachträglichen Korrekturen gehen zu Lasten des Kunden.
(4) Soweit Fotos hochgeladen oder per E-Mail bereitgestellt werden, müssen diese eindeutig das betreffende Objekt betreffen.
(5) Der Anbieter ist frei, eingereichte Fotos zu verwenden oder abzulehnen, da die Gültigkeit des Energieausweises nicht von einem Foto abhängt.
§ 6 Datenupload
(1) Die Funktion des Datenuploads ermöglicht dem Kunden, Bildmaterial des jeweiligen Objekts bereitzustellen, das zur Bearbeitung und Erstellung der beauftragten Leistung genutzt wird.
(2) Mit dem Upload bestätigt der Kunde, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte am Bildmaterial verfügt und berechtigt ist, dieses dem Anbieter zur Verfügung zu stellen. Der Kunde räumt dem Anbieter mit dem Upload ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, das Bildmaterial zum Zweck der Vertragserfüllung zu speichern, zu vervielfältigen und darzustellen. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe erfolgt nicht.
(3) Der Kunde sichert zu, dass das bereitgestellte Bildmaterial keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechte verletzt. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung solcher Rechte aufgrund der Nutzung des Bildmaterials geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Hochgeladenes Bildmaterial darf keine rechtswidrigen, jugendgefährdenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, extremistischen, pornographischen, beleidigenden oder sonst wie unzulässigen Inhalte enthalten.
(5) Die Dateigröße des hochgeladenen Materials darf 5 MB nicht überschreiten. Zulässige Dateiformate sind JPG, GIF und PNG.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, hochgeladenes Bildmaterial ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu löschen, wenn es den vorstehenden Anforderungen nicht entspricht oder die Verwendung für die Vertragserfüllung ungeeignet ist.
§ 7 Leistungsumfang und Bearbeitungsfristen
(1) Der Anbieter erstellt den Energieausweis auf Grundlage der durch den Kunden gelieferten Informationen und Unterlagen.
(2) Sämtliche Leistungen und Produkte des Anbieters stehen ausschließlich für Gebäude zur Verfügung, die innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland belegen sind.
(3) Die Bearbeitung von Aufträgen erfolgt innerhalb von 24 Stunden ab Vertragsschluss und vollständigem Eingang aller erforderlichen Angaben und Unterlagen. Sonn- und Feiertage bleiben bei der Fristberechnung unberücksichtigt. Expressaufträge werden bevorzugt bearbeitet.
(4) Eine abweichende Bearbeitungs- oder Lieferfrist ist nur dann verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.
§ 7a Premium Marktwertermittlung (MPE)
(1) Im Rahmen einer Bestellung kann der Kunde optional eine kostenpflichtige Premium Marktwertermittlung („MPE“) seiner Immobilie beauftragen. Die MPE wird vom Anbieter in Kooperation mit der re.telligent GmbH (nachfolgend „Kooperationspartner“) und unter Einbindung qualifizierter Energieberater erbracht.
(2) Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich der Anbieter (CertiGreen UG). Die re.telligent GmbH ist Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB. Eine separate vertragliche Beziehung zwischen dem Kunden und der re.telligent GmbH kommt nicht zustande.
(3) Vergütung und Leistungsumfang
a) Die Vergütung für die MPE beträgt 79,00 € brutto inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
b) Die MPE umfasst eine schriftliche Auswertung des Marktwerts der Immobilie auf Grundlage der vom Kunden im Bestellprozess gemachten Angaben, insbesondere zur Energieeffizienzklasse, zum Sanierungsstand und zu allgemeinen Objektdaten. Die Auswertung wird durch Datenanalysen des Kooperationspartners und durch fachliche Bewertung der Energieberater des Anbieters erstellt.
c) Die MPE wird dem Kunden innerhalb von in der Regel 2–3 Werktagen nach Bestellung als PDF per E-Mail zur Verfügung gestellt. Sonn- und Feiertage bleiben bei der Fristberechnung unberücksichtigt. Bei erhöhtem Aufkommen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern; der Kunde wird in diesem Fall informiert.
(4) Charakter und Grenzen der MPE
a) Die MPE stellt eine Markteinschätzung auf Datenbasis dar. Sie ist keine rechtsverbindliche Wertermittlung und kein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB. Sie ersetzt nicht die Bewertung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
b) Die MPE basiert ausschließlich auf den vom Kunden gemachten Angaben sowie öffentlich verfügbaren oder vom Kooperationspartner bereitgestellten Marktdaten. Eine Begehung der Immobilie vor Ort findet nicht statt.
c) Die Verwendung der MPE gegenüber Dritten (z.B. für Verkaufsverhandlungen, Bankgespräche, Erbauseinandersetzungen oder gerichtliche Verfahren) erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Eine Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich dieses Vertrages ist ausgeschlossen.
(5) Mitwirkungspflichten
a) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die MPE erforderlichen Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und sorgfältig zu übermitteln. Unrichtige oder unvollständige Angaben können die Aussagekraft der MPE erheblich beeinträchtigen.
b) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden übermittelten Angaben haftet ausschließlich der Kunde. § 5 dieser AGB gilt entsprechend.
(6) Datenweitergabe
a) Mit der Beauftragung der MPE willigt der Kunde ausdrücklich ein, dass der Anbieter die für die Erstellung erforderlichen Daten – insbesondere Objektdaten, Energieeffizienzklasse, Sanierungsstand sowie Kontaktdaten – an den Kooperationspartner re.telligent GmbH weiterleitet.
b) Der Anbieter hat mit der re.telligent GmbH einen Auftragsverarbeitungsvertrag im Sinne des Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
(7) Sofortige Leistungserbringung und Widerrufsrecht
a) Mit Auswahl der MPE im Bestellprozess und Anklicken der entsprechenden Bestätigung erklärt der Kunde ausdrücklich, dass der Anbieter mit der Erbringung der Leistung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen darf.
b) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der MPE erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB).
c) Vor Beginn der Leistungserbringung kann der Kunde sein Widerrufsrecht nach den Bedingungen der Widerrufsbelehrung ausüben.
(8) Haftung
a) Die Haftungsregelungen aus § 16 dieser AGB gelten entsprechend.
b) Der Anbieter haftet nicht für wirtschaftliche Entscheidungen des Kunden, die dieser auf Grundlage der MPE trifft, insbesondere für Kauf-, Verkaufs-, Finanzierungs- oder Investitionsentscheidungen. Marktwerte können sich kurzfristig verändern; die MPE bildet den Marktstand zum Zeitpunkt der Erstellung ab.
c) Der Anbieter haftet nicht für Abweichungen zwischen der MPE und einem später durch einen Dritten (z.B. Sachverständigen, Makler, Käufer) ermittelten oder verhandelten Wert.
§ 7b Kostenpflichtige Zusatzleistungen
(1) Übersicht
Der Kunde kann im Rahmen seiner Bestellung optional folgende kostenpflichtige Zusatzleistungen erwerben:
a) Flexible Änderungsmöglichkeit (15,00 € brutto, inkl. 19 % USt.) b) Erweiterte Expertenprüfung (19,00 € brutto, inkl. 19 % USt.) c) Energieausweis verstehen & erklären (49,00 € brutto, inkl. 19 % USt.) d) Premium Marktwertermittlung (MPE) (79,00€ brutto, inkl. 19% Ust.)
Die Auswahl erfolgt im Bestellprozess durch Anklicken der entsprechenden Option. Die Zusatzleistung kann nur in Verbindung mit der Hauptbestellung eines Energieausweises erworben werden.
(2) Leistungsumfang Flexible Änderungsmöglichkeit
a) Mit Auswahl der „Flexiblen Änderungsmöglichkeit“ erhält der Kunde das Recht, einmalig nach Bestellung des Energieausweises Angaben anpassen zu lassen, sofern ihm nachträglich Fehler oder fehlende Informationen bei seinen ursprünglichen Eingaben auffallen.
b) Die Änderungsmöglichkeit umfasst die Korrektur einzelner Angaben (z.B. Wohnfläche, Baujahr, Anzahl Wohneinheiten, Heizungstyp). Sie umfasst nicht:
- eine vollständige Neuerstellung des Energieausweises,
- den Wechsel des Ausweistyps (z.B. vom Verbrauchs- zum Bedarfsausweis),
- die Korrektur von Angaben, die zu einer grundlegenden Neuberechnung führen würden (z.B. Tausch des Gebäudetyps).
c) Der Änderungswunsch muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Energieausweises schriftlich (per E-Mail an info@certigreen.de) gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch.
d) Bei vorsätzlich falschen oder grob fahrlässig fehlerhaften Angaben des Kunden im ursprünglichen Bestellvorgang besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Änderung im Rahmen dieser Zusatzleistung. Der Anbieter behält sich vor, in solchen Fällen die Änderung abzulehnen oder gegen gesonderte Berechnung anzubieten.
e) Das Änderungsrecht ist nicht übertragbar und gilt nur für den ursprünglichen Besteller.
(3) Leistungsumfang Erweiterte Expertenprüfung
a) Bei der „Erweiterten Expertenprüfung“ werden die vom Kunden gemachten Angaben sowie die im Energieausweis errechneten Kennwerte durch einen qualifizierten Mitarbeiter des Anbieters manuell auf Plausibilität und Vollständigkeit überprüft.
b) Die Prüfung umfasst eine inhaltliche Plausibilitätskontrolle der Eingabewerte sowie eine fachliche Bewertung der ermittelten Kennwerte. Auffälligkeiten oder Hinweise auf möglicherweise fehlerhafte Eingaben werden dem Kunden in schriftlicher Form (per E-Mail) mitgeteilt.
c) Die Expertenprüfung stellt keine gesonderte Begutachtung des Gebäudes vor Ort dar und ersetzt nicht eine Vor-Ort-Begehung durch einen Energieberater. Sie ist eine plausibilitätsbasierte Bewertung auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten.
d) Die Expertenprüfung erfolgt regelmäßig innerhalb von 3 Werktagen nach Bestellung. Bei erhöhtem Aufkommen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern; der Kunde wird in diesem Fall informiert.
(4) Leistungsumfang „Energieausweis verstehen & erklären“
a) Bei der Leistung „Energieausweis verstehen & erklären“ erhält der Kunde ein telefonisches Beratungsgespräch von ca. 20 Minuten mit einem qualifizierten Mitarbeiter des Anbieters.
b) Inhalt des Gesprächs ist die verständliche Erläuterung des erstellten Energieausweises, insbesondere der enthaltenen Kennwerte, der Energieeffizienzklasse und der Modernisierungsempfehlungen, sowie die Beantwortung von Verständnisfragen des Kunden.
c) Das Gespräch stellt keine individuelle Energieberatung im Sinne des Gesetzes über Energiedienstleistungen (EDL-G) dar und ersetzt nicht die Beratung durch einen vor Ort qualifizierten Energieberater. Empfehlungen zu konkreten baulichen oder energetischen Maßnahmen werden nicht erteilt.
d) Der Anbieter kontaktiert den Kunden binnen 5 Werktagen nach Bestellung zur Terminabstimmung. Kommt das Gespräch aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. Nichterreichbarkeit), innerhalb von 30 Tagen nach Bestellung nicht zustande, gilt die Leistung als angeboten und kann nach Ablauf dieser Frist verfallen.
(5) Sofortige Leistungserbringung und Widerrufsrecht
a) Mit Auswahl einer oder mehrerer der vorgenannten Zusatzleistungen im Bestellprozess und Anklicken der Bestätigung („Ich stimme zu, dass die Ausführung der Leistung sofort beginnt“) erklärt der Kunde ausdrücklich, dass der Anbieter mit der Erbringung der gewählten Zusatzleistung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen darf.
b) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Zusatzleistung erlischt(§ 356 Abs. 4 BGB).
c) Vor Beginn der Leistungserbringung kann der Kunde sein Widerrufsrecht nach den Bedingungen der Widerrufsbelehrung ausüben.
(6) Haftung
a) Die Haftungsregelungen aus § 16 dieser AGB gelten entsprechend.
b) Der Anbieter haftet bei der Erbringung der Zusatzleistungen nicht für solche Schäden, die der Kunde durch eigenes Fehlverhalten verursacht hat, insbesondere durch Bereitstellung falscher Daten oder unzureichende Mitwirkung.
§ 8 Unverbindliche Vorschau von Energieausweisen
(1) Die im Rahmen der Dateneingabe auf der Plattform angezeigten Berechnungsergebnisse, insbesondere Energieeffizienzklassen, Energiekennwerte sowie sonstige Angaben, dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung des Kunden.
(2) Die Vorschau basiert ausschließlich auf den vom Kunden eingegebenen Daten und stellt keinen rechtsverbindlichen Energieausweis dar. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der angezeigten Ergebnisse wird nicht übernommen.
(3) Die finale Berechnung und Ausstellung des Energieausweises erfolgt ausschließlich durch einen qualifizierten Energieberater auf Grundlage der vollständig übermittelten und geprüften Daten.
(4) Abweichungen zwischen der angezeigten Vorschau und dem final ausgestellten Energieausweis sind jederzeit möglich und stellen keinen Mangel dar.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm eingegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Unrichtige oder unvollständige Angaben können zu Abweichungen zwischen der Vorschau und dem finalen Energieausweis führen.
§ 9 Vergütung und Preise
Für Bestellungen über unser Portal gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Die angegebenen Preise sind Gesamtpreise, das heißt, sie beinhalten die jeweils gültige deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
Details zu den ggf. hinzutretenden Versandkosten entnehmen Sie den Angaben im Shop.
§ 10 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung kann per Vorkasse oder per Kauf auf Rechnung erfolgen. Bei Vorkasse beginnt die Bearbeitung in der Regel nach Zahlungseingang.
Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Rechnung wird dem Kunden elektronisch per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Zahlung die Rechnungsnummer als Verwendungszweck anzugeben, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.
Die Erstellung und Bereitstellung des Energieausweises erfolgt nach Auftragserteilung und unabhängig von der gewählten Zahlungsart, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Ausstellung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, eine Zahlungserinnerung sowie weitere angemessene Mahnungen zu versenden. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, sofern er Verbraucher ist und hierauf in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für den Zahlungsverzug gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Wir behalten uns vor, die Zahlungsart Rechnung im Einzelfall auszuschließen, insbesondere bei unvollständigen Angaben des Kunden oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit.
Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen ausnahmsweise vor Zahlungseingang zu erbringen; die Zahlungsverpflichtung bleibt unberührt.
§ 11 Lieferung und Versand
Der Energieausweis wird je nach Auswahl elektronisch als PDF oder postalisch in Papierform versandt. Der Postversand erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Maßgeblich ist die vom Kunden angegebene Adresse. Es ist eine Expresslieferung gegen Aufpreis möglich.
§ 12 Abnahme
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Energieausweis nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel schriftlich anzuzeigen.
(2) Für Verbraucher (§ 13 BGB) gilt: Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang keine schriftliche Mängelanzeige, gilt der Energieausweis als abgenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Verbraucher bei Übersendung ausdrücklich hingewiesen.
(3) Für Unternehmer (§ 14 BGB) gilt: Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang keine schriftliche Mängelanzeige, gilt der Energieausweis als abgenommen. Eine Rüge unerheblicher Mängel berechtigt den Unternehmer nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(4) Mit Abnahme – sei es ausdrücklich oder fingiert – wird die Vergütung fällig. Gleichzeitig beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gemäß § 634a BGB.
(5) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen wesentlicher Mängel, hat der Anbieter das Recht, innerhalb angemessener Frist Nacherfüllung zu leisten. Erst wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder verweigert wird, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte nach § 634 BGB geltend machen.
§ 13 Einsatz von Drittanbietern und Datenweitergabe
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen externe Dienstleister – unabhängig davon, ob es sich um in- oder ausländische oder weitere Drittanbieter handelt – einzusetzen.
(2) Im Rahmen dieser Zusammenarbeit kann es erforderlich sein, vom Kunden übermittelte Gebäudedaten, Gebäudeunterlagen sowie andere relevante Daten, die zur Durchführung der jeweiligen Leistungen notwendig sind, an diese Dienstleister weiterzugeben.
(3) Der Anbieter verpflichtet sich, die Drittanbieter vertraglich zur Geheimhaltung aller übermittelten Unterlagen und Daten zu verpflichten.
§ 14 Aufrechnungsverbot
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 15 Nutzung des Portals und Verfügbarkeit
Der Kunde hat es zu unterlassen, Daten oder Inhalte einzustellen, die den Betrieb der Plattform beeinträchtigen können. Der Anbieter gewährleistet eine grundsätzlich hohe Verfügbarkeit, behält sich aber vor, Wartungsarbeiten oder technische Unterbrechungen vorzunehmen.
§ 16 Haftung
(1) Allgemeine Regelungen
- a) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden übermittelten Daten übernimmt der Anbieter keine Haftung. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Angaben des Kunden auf inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. Fehler, die auf unrichtigen, unvollständigen oder widersprüchlichen Daten beruhen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
- b) Die dem Energieausweis beigefügten Modernisierungsempfehlungen im Sinne des § 84 GEG dienen lediglich der Information und stellen keine individuelle Energieberatung dar. Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder das Eintreten der empfohlenen Effekte, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
- c) Maßgeblich für die Beurteilung des Energieausweises ist der Zeitpunkt der Übersendung an den Kunden. Der Anbieter haftet nicht für nachträgliche Änderungen gesetzlicher Vorgaben oder für bauliche oder anlagentechnische Veränderungen durch den Kunden, die den Energiebedarf oder -verbrauch beeinflussen.
- d) Wegen des Inhaltes des Energieausweises übernimmt der Anbieter keine Haftung, wenn der Kunde diesen gegenüber Dritten verwendet oder zum Gegenstand vertraglicher Zusicherungen macht, insbesondere im Rahmen von Vermietung, Verkauf oder sonstiger Überlassung des Gebäudes oder von Gebäudeteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Energieausweis nach gesetzlichen Vorschriften Dritten zugänglich gemacht oder vorgelegt werden muss. Eine Einbeziehung Dritter (insbesondere Kaufinteressenten, Erwerber, Mieter oder Pächter) in den Schutzbereich dieses Vertrages ist ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche Dritter gegen den Anbieter bestehen nicht. Der Anbieter haftet ausschließlich gegenüber dem Kunden als Vertragspartner.
(2) Haftung gegenüber Verbrauchern (B2C)
- a) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- c) Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
(3) Haftung gegenüber Unternehmern (B2B)
- a) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Betriebsunterbrechung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
e) Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
f) Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
§ 17 Änderungen der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit gesetzliche Änderungen oder neue technische Entwicklungen dies erforderlich machen. Die jeweils aktuelle Fassung wird online veröffentlicht und gilt für künftige Verträge.
§ 18 Verbraucherinformation: Nichtteilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.