Energieausweis für Nichtwohngebäude – online, GEG-konform, ohne Vor-Ort-Termin

Für Gewerbe-, Büro- und gemischt genutzte Objekte. Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – hier finden Sie in unter einer Minute heraus, welcher der richtige für Ihr Gebäude ist, und erstellen ihn direkt online.

energieeffizienz-experte-logo-klein-4

ab 149€

inkl. MwSt.

Auf Basis Ihrer realen Verbrauchsdaten von Heizung & Strom

SEPA PayPal Mastercard Visa Amex Klarna Rechnung

ab 279€

inkl. MwSt.

Bewertet Gebäudehülle und Anlagentechnik - Nutzungsunabhängig

SEPA PayPal Mastercard Visa Amex Klarna Rechnung
Energieausweise erstellt durch DENA-registrierte Energieberater
GEG-konformer Energieausweis nach Gebäudeenergiegesetz
DSGVO-konforme Datenverarbeitung bei der Erstellung von Energieausweisen
0
Kundenzufriedenheit
0
Energieausweise ausgestellt
0
Ausstellungszeit

So einfach funktioniert die Erstellung

Energieausweis fürs Gewerbe: In wenigen Minuten online beantragt, rechtssicher und ohne Papierkram.

01

Online-Formular ausfüllen

Geben Sie die wichtigsten Gebäudedaten direkt online ein. Unser Ausweischeck führt Sie automatisch zum passenden Ausweis.

02

Sicher bezahlen

z. B. per PayPal, Kreditkarte oder Kauf auf Rechnung. Völlig unkompliziert.

03

Fertigen Ausweis erhalten

Nach erfolgreicher Prüfung durch unsere Experten übersenden wir Ihren Energieausweis per E-Mail als PDF zu. Auf Wunsch übernehmen wir den Druck und Versand per Post.

Ihre Vorteile: Kein Termin, keine Wartezeiten, kein Risiko – einfach rechtssicher handeln.

Sie benötigen einen Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude? Erstellen Sie ihn bequem online – Ihr Antrag wird bei onlineEnergieausweis.com innerhalb von 24 Stunden geprüft und abgeschlossen. Für Nichtwohngebäude gelten dabei andere Regeln als für Wohnhäuser: Bei bestehenden Gebäuden wählen Sie frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis, unabhängig vom Baujahr. Ein Bedarfsausweis ist nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben – etwa bei Neubau oder umfassender Sanierung. In der Praxis entscheiden sich die meisten für den Verbrauchsausweis: Er ist günstiger und schneller. Voraussetzung ist lediglich, dass die Verbrauchsdaten drei zusammenhängender Jahre vollständig vorliegen.

Ausweischeck für Nichtwohngebäude

Egal ob Sie verkaufen, vermieten oder auf der sicheren Seite sein wollen – für Ihr Gebäude kommt einer von zwei Energieausweisen infrage: der Verbrauchs- oder der Bedarfsausweis.

Ausweischeck - welcher Energieausweis ist der richtige für Sie?

Verbrauchsausweis NWG

Bedarfsausweis NWG

Kostenlose Checklisten

Mit unseren Checklisten sehen Sie auf einen Blick, welche Angaben und Unterlagen nötig sind – damit Sie den Energieausweis in einem Rutsch und ohne Rückfragen online beantragen

Volle Leistung für jeden Energieausweis Nichtwohngebäude

Verbrauchsausweis NWG Bedarfsausweis NWG
Preis (inkl. MwSt.) ab 149 € ab 279 €
Datengrundlage Tatsächlicher Energieverbrauch (Heizung + Strom) Technischer Zustand
(z. B. Hülle, Heizung & Lüftung)
Rechtssicherheit (GEG 2024, 10 J.)
Offizielle DIBt-Registrierung
Individuelle Modernisierungstipps
Gebäudefoto integrierbar
PDF-Versand innerhalb 24 h
Postalischer Versand möglich

7 gute Gründe Ihren Energieausweis für Nichtwohngebäude online zu erstellen

Ihren Energieausweis erstellen Sie bei uns einfach, schnell und günstig – komplett digital und geprüft von qualifizierten Energieexperten.

Schnell & bequem online

Energieausweis online erstellen in nur wenigen Minuten – ohne Termin, ohne Vor-Ort-Besuch. Ideal bei Verkauf oder Vermietung.

Transparente Festpreise ab 149 €

Sparen Sie Zeit und Kosten gegenüber einer Vor-Ort-Erhebung. Fair und übersichtlich: Verbrauchsausweise ab 149 €, Bedarfsausweise ab 279 €. Keine versteckten Zusatzkosten.

Energieausweis in nur 24 Stunden

Sie erhalten Ihren rechtsgültigen Energieausweis innerhalb von 24 Stunden als PDF – ideal für Exposés, Besichtigungen oder kurzfristige Vermietungen.

Qualifizierte Energieexperten

Unsere Ausweise werden von nach §88 GEG zugelassenen Energieexperten geprüft und gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erstellt.

Rund um die Uhr bestellbar

Energieausweis online beantragen – wann es Ihnen passt: auch abends oder am Wochenende.

GEG-konform & bundesweit anerkannt

Unser Energieausweis erfüllt sämtliche Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ist deutschlandweit gültig – für Verkauf, Vermietung oder Neubau.

Für alle Gebäudetypen geeignet

Ob Bürogebäude, Halle, Praxis oder Industriegebäude: Wir erstellen den passenden Energieausweis für jedes Gewerbe.

Ihr kompetenter Fachpartner für Energieausweise

Energieausweis online erstellen - Zertifiziert und sicher

Bei onlineEnergieausweis.com steht Rechtssicherheit an erster Stelle: Jeder Energieausweis wird nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erstellt und von zugelassenen Energieberatern geprüft.

Anschließend wird Ihr Energieausweis beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert – und ist damit deutschlandweit gültig sowie von Behörden, Käufern und Mietern anerkannt.

Unsere Qualitätsversprechen

Energieausweis mit Energieeffizienzklassen auf Tablet – digitale Energieberatung

Für Makler und Hausverwaltungen

Sie betreuen mehrere Wohn- oder Gewerbeobjekte und benötigen regelmäßig Energieausweise für die Vermietung, den Verkauf oder die Bestandspflege? onlineEnergieausweis.com ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn Sie Energieausweise effizient und zentral organisiert erstellen möchten. Wir bieten Ihnen individuelle Lösungen für den professionellen Bedarf: Von der Einzelbestellung bis zur laufenden Betreuung größerer Objektportfolios. So sparen Sie Zeit, reduzieren Verwaltungsaufwand und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Energieausweise erstellt durch DENA-registrierte Energieberater
GEG-konformer Energieausweis nach Gebäudeenergiegesetz
DSGVO-konforme Datenverarbeitung bei der Erstellung von Energieausweisen

Energieausweis digital beantragen?

So einfach lief es für unsere Kunden

Sonderkonditionen für hohe Bestellmengen

Zentrale Verwaltung Ihrer Aufträge über ein persönliches Partnerkonto

Schnelle Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden

Zertifizierte Energieausweise nach §88 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Persönlicher Ansprechpartner für Rückfragen:

Energieausweis einfach erklärt – Antworten auf die wichtigsten Fragen

In unserem Energieausweis-Ratgeber erklären wir leicht verständlich, welche Arten von Energieausweisen es gibt, welche gesetzlichen Pflichten nach GEG gelten und worauf Eigentümer wirklich achten sollten. Unsere Experten geben praxisnahe Tipps und zeigen, wie Sie Zeit, Kosten und Fehler beim Beantragen vermeiden können.

Was für Gewerbe- und Nichtwohngebäude gilt

Seit 2009 müssen Eigentümer, Verkäufer und Vermieter von Nichtwohngebäuden bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung einen gültigen Energieausweis vorlegen. Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wer die Pflicht missachtet, riskiert empfindliche Bußgelder. 

Aushangpflicht: Zusätzlich müssen bestimmte Gebäude den Energieausweis gut sichtbar aushängen:

Behördlich genutzte Gebäude mit starkem Publikumsverkehr: ab 250 m² Nutzfläche

Private Gewerbeflächen mit starkem Publikumsverkehr (z. B. Hotels, Kaufhäuser, Gaststätten): ab 500 m² Nutzfläche

Ihre Sicherheit bei uns: GEG-konform und rechtsgültig, Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), Erstellt und geprüft von nach §88 GEG zugelassenen Energieexperten, Datenschutz: Serverstandort Deutschland, DSGVO-konform.

FAQ

Braucht mein Gewerbe- oder Nichtwohngebäude einen Energieausweis?

Ja. Bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung eines Nichtwohngebäudes ist ein gültiger Energieausweis nach GEG Pflicht. Ausnahmen gelten z. B. für sehr kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche und für Baudenkmäler.

Bei bestehenden Nichtwohngebäuden haben Sie die freie Wahl, unabhängig vom Baujahr. Nur bei Neubau oder umfassender Sanierung ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Unser Ausweischeck zeigt Ihnen in unter einer Minute, was für Ihr Objekt gilt.

Für den Verbrauchsausweis brauchen Sie lückenlose Heiz- und Stromabrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahre. Fehlen diese, ist ein Bedarfsausweis zu erstellen – der ist ohnehin für jedes Gebäude zulässig.

Anders als bei Wohngebäuden fließen bei Nichtwohngebäuden auch Kühlung und Beleuchtung in die Bewertung ein. Deshalb werden neben dem Heiz- auch der Stromverbrauch der letzten drei Jahre benötigt.

Bei gemischt genutzten Gebäuden wird der Wohnteil nach den Wohngebäude-Regeln und der gewerbliche Teil nach den Nichtwohngebäude-Regeln beurteilt. Bei Fragen dazu helfen wir Ihnen persönlich weiter.

10 Jahre – für Verbrauchs- wie Bedarfsausweis.