Wer darf einen Energieausweis ausstellen? Das sollten Eigentümer wissen
Ein Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Viele Eigentümer stellen sich dabei dieselbe Frage: Wer darf einen Energieausweis eigentlich ausstellen? Schließlich gibt es sowohl klassische Energieberater als auch zahlreiche Online-Anbieter.
Die Antwort liefert das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es legt fest, welche Personen zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt sind und welche fachlichen Qualifikationen sie dafür nachweisen müssen. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Antrag online oder vor Ort gestellt wird, sondern wer den Energieausweis fachlich prüft und ausstellt.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Berufsgruppen Energieausweise ausstellen dürfen, woran Sie seriöse Anbieter erkennen und warum auch ein online beantragter Energieausweis rechtsgültig sein kann.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Ein Energieausweis darf nicht von beliebigen Personen erstellt werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass nur entsprechend qualifizierte Fachleute zur Ausstellung berechtigt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die energetische Bewertung eines Gebäudes fachgerecht erfolgt und der ausgestellte Energieausweis den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Zu den ausstellungsberechtigten Personen gehören beispielsweise Architekten, Bauingenieure, bestimmte staatlich anerkannte Techniker sowie weitere Fachkräfte, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Auch qualifizierte Energieberater können Energieausweise ausstellen, wenn sie die Anforderungen des GEG erfüllen.
Für Eigentümer bedeutet das: Nicht der Anbieter selbst ist entscheidend, sondern die Person, die den Energieausweis fachlich erstellt und verantwortet. Aus diesem Grund arbeiten seriöse Online-Anbieter ausschließlich mit entsprechend qualifizierten Ausstellern.
Was bedeutet „Energieausweis ausstellen“?
Oft werden die Begriffe beantragen und ausstellen miteinander verwechselt. Tatsächlich können Sie die erforderlichen Gebäudedaten bequem selbst online eingeben und den Antrag digital übermitteln. Die rechtliche Ausstellung des Energieausweises erfolgt jedoch immer durch eine nach dem Gebäudeenergiegesetz berechtigte Fachperson, die die Angaben prüft und den Ausweis erstellt.
Dadurch lässt sich der gesamte Prozess digital abwickeln, ohne auf die gesetzlich vorgeschriebene fachliche Prüfung zu verzichten.
Welche Qualifikationen müssen Aussteller mitbringen?
Das Gebäudeenergiegesetz legt fest, dass ein Energieausweis nur von Personen ausgestellt werden darf, die über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Damit soll sichergestellt werden, dass die energetische Bewertung eines Gebäudes nachvollziehbar und nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben erfolgt.
Je nach Ausbildung und beruflichem Werdegang können unter anderem folgende Berufsgruppen zur Ausstellung berechtigt sein:
- Architekten
- Bauingenieure
- qualifizierte Handwerksmeister bestimmter Fachrichtungen
- weitere Fachkräfte mit einer entsprechenden Zusatzausbildung im Bereich Energieeffizienz
Für Nichtwohngebäude gelten ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Welche Besonderheiten dabei zu beachten sind, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude.
Welche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sein müssen, richtet sich nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Entscheidend ist, dass die ausstellende Person die notwendige Fachkunde nachweisen kann.
Für Eigentümer bedeutet das vor allem eines: Sie müssen die gesetzlichen Anforderungen nicht selbst im Detail kennen. Wichtig ist, einen Anbieter zu wählen, der ausschließlich mit berechtigten Ausstellern zusammenarbeitet.
Dürfen Online-Anbieter Energieausweise ausstellen?
Ja, auch Online-Anbieter können rechtssichere Energieausweise anbieten. Entscheidend ist jedoch nicht, dass der Antrag über das Internet gestellt wird, sondern wer den Energieausweis tatsächlich erstellt.
Seriöse Anbieter arbeiten mit qualifizierten Ausstellern zusammen, die die eingereichten Gebäudedaten prüfen und den Energieausweis nach den gesetzlichen Vorgaben ausstellen. Die digitale Beantragung ersetzt also nicht die fachliche Prüfung, sondern vereinfacht lediglich den Ablauf für Eigentümer.
Das bedeutet: Sie können Ihren Energieausweis online beantragen, die erforderlichen Angaben bequem von zu Hause aus übermitteln und erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen rechtsgültigen Energieausweis. Ein Vor-Ort-Termin ist dabei nicht in jedem Fall erforderlich.
Gerade bei standardisierten Verfahren, beispielsweise für viele Verbrauchsausweise, bietet die digitale Beantragung eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, den gesetzlich erforderlichen Energieausweis zu erhalten.
Woran erkennen Sie einen seriösen Anbieter?
Nicht jeder Anbieter wirbt mit denselben Leistungen. Ein Blick auf einige wichtige Kriterien hilft dabei, seriöse Angebote zu erkennen.
- der Energieausweis von qualifizierten Fachleuten erstellt wird,
- die Ausstellung nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erfolgt,
- transparente Festpreise ohne versteckte Zusatzkosten genannt werden,
- Ihre Angaben vor der Ausstellung geprüft werden,
- der ausgestellte Energieausweis eine gültige Registriernummer besitzt,
- der Anbieter klar erklärt, welche Daten für die Ausstellung benötigt werden.
Ein seriöser Anbieter macht außerdem transparent, welche Ausweisart für Ihre Immobilie geeignet ist, und weist darauf hin, wenn zusätzliche Informationen erforderlich sind.
Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?
Nein. Eigentümer können die erforderlichen Angaben zu ihrer Immobilie zwar selbst erfassen und den Antrag online stellen, den Energieausweis jedoch nicht selbst ausstellen. Die Ausstellung ist ausschließlich Personen vorbehalten, die die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen.
Gerade bei der Online-Beantragung wird dieser Unterschied häufig missverstanden. Sie übermitteln die benötigten Gebäudedaten digital, die fachliche Prüfung und Ausstellung erfolgt anschließend durch eine entsprechend qualifizierte Person. Dadurch profitieren Sie von einem einfachen Online-Prozess, ohne auf die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung verzichten zu müssen.
Sind Sie unsicher, welche Ausweisart für Ihre Immobilie erforderlich ist, kann ein Ausweischeck helfen. So lässt sich bereits vor der Beantragung klären, welcher Energieausweis benötigt wird und welche Angaben dafür erforderlich sind.
So beantragen Sie Ihren Energieausweis online
Die Beantragung eines Energieausweises ist heute in vielen Fällen vollständig digital möglich. Statt Papierformularen oder langen Wartezeiten werden die erforderlichen Daten Schritt für Schritt online erfasst und anschließend von qualifizierten Ausstellern geprüft.
Der Ablauf ist dabei einfach:
1. Prüfen, welche Ausweisart für Ihre Immobilie benötigt wird.
2. Die erforderlichen Gebäude- und Verbrauchsdaten online eingeben.
3. Die Angaben werden von einer berechtigten Fachperson geprüft.
4. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Energieausweis erstellt und digital bereitgestellt.
Durch diesen digitalen Ablauf sparen Sie Zeit und können den Energieausweis bequem von zu Hause aus beantragen. Gleichzeitig bleibt die Ausstellung vollständig gesetzeskonform, da sie ausschließlich durch qualifizierte Aussteller erfolgt.
Welche Kosten entstehen für die Ausstellung?
Die Kosten für einen Energieausweis hängen unter anderem davon ab, welche Ausweisart benötigt wird und wie umfangreich die Prüfung der Gebäudedaten ausfällt. In der Regel ist ein Verbrauchsausweis günstiger als ein Bedarfsausweis, da für Letzteren deutlich mehr Informationen zur Immobilie ausgewertet werden müssen.
Neben dem Preis sollten Eigentümer jedoch auch auf die Qualität des Angebots achten. Wichtig sind transparente Festpreise, eine fachliche Prüfung der Angaben und die Ausstellung durch berechtigte Fachpersonen. So erhalten Sie einen Energieausweis, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht und bei Verkauf oder Vermietung verwendet werden kann.
Ausführliche Informationen zu Preisen, Einflussfaktoren und den Unterschieden zwischen den Ausweisarten finden Sie in unserem Ratgeber „Kosten für einen Energieausweis“.
Ob der Antrag online oder auf klassischem Weg gestellt wird, spielt für die Gültigkeit eines Energieausweises keine entscheidende Rolle. Maßgeblich ist vielmehr, dass die Ausstellung durch eine nach dem Gebäudeenergiegesetz berechtigte Fachperson erfolgt und alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Seriöse Online-Anbieter verbinden diesen rechtlichen Rahmen mit einem einfachen digitalen Ablauf. Sie erfassen Ihre Angaben bequem online, diese werden fachlich geprüft und anschließend wird der Energieausweis erstellt. So profitieren Eigentümer von einer schnellen und komfortablen Beantragung, ohne Abstriche bei der Rechtssicherheit machen zu müssen.
Benötigen Sie einen Energieausweis für eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie, können Sie den Energieausweis online beantragen und den gesamten Prozess digital abwickeln. So gelangen Sie einfach und rechtssicher zum passenden Energieausweis.
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FAQ
Wer ist berechtigt, einen Energieausweis auszustellen?
Darf jeder Energieberater einen Energieausweis ausstellen?
Sind online ausgestellte Energieausweise rechtsgültig?
Kann ich meinen Energieausweis selbst erstellen?
Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter?
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