So wird die Gebäudenutzfläche beim Energieausweis berechnet
Viele Eigentümer stehen vor derselben Frage: Welche Fläche zählt beim Energieausweis eigentlich und wie wird sie berechnet? Ob Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis beantragen, die Gebäudenutzfläche (Aₙ) ist entscheidend für die energetischen Kennwerte Ihres Hauses. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt genau vor, wie diese Fläche zu ermitteln ist, und welche Vereinfachungen zulässig sind.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Gebäudenutzfläche nach GEG definiert wird, welche Unterschiede es zur Wohnfläche gibt und welche Berechnungsregeln Energieberater anwenden, um den Energieausweis rechtsgültig zu erstellen.
So wissen Sie genau, welche Angaben Sie machen müssen, wenn Sie Ihren Energieausweis online beantragen.
Was bedeutet Gebäudenutzfläche (Aₙ) nach GEG?
Die Gebäudenutzfläche, abgekürzt Aₙ, beschreibt die Fläche eines Gebäudes, die beheizt oder gekühlt wird. Sie ist damit die zentrale Bezugsgröße für den Energieausweis.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt in § 3 Nr. 10 eindeutig fest, was darunter fällt: Alle Flächen, die innerhalb der sogenannten thermischen Hülle liegen, also die Räume, die aktiv temperiert werden.
Nicht zur Gebäudenutzfläche zählen zum Beispiel:
- unbeheizte Keller oder Dachräume,
- Garagen, Lagerräume oder Balkone.
Ein praktischer Hinweis: Die Gebäudenutzfläche ist nicht dasselbe wie die Wohnfläche. Zur Gebäudenutzfläche Aₙ gehören auch Flächen wie Flure, Treppen oder Abstellräume, wenn sie innerhalb der beheizten Hülle liegen. Dadurch ist die Gebäudenutzfläche meist etwas größer als die Wohnfläche.
Warum das wichtig ist: Alle energetischen Kennwerte im Energieausweis – zum Beispiel der Energiebedarf oder der Endenergieverbrauch – werden auf die Gebäudenutzfläche Aₙ bezogen. Nur so lassen sich Gebäude Ergebnisse richtig miteinander vergleichen.
Wie wird die Gebäudenutzfläche im Bedarfsausweis berechnet?
- Für den Bedarfsausweis wird die Gebäudenutzfläche nicht geschätzt, sondern nach einer festen Formel aus der DIN V 18599 berechnet. Die Norm unterscheidet zwei Fälle: Standardformel Wenn die durchschnittliche Geschosshöhe zwischen 2,5 m und 3,0 m liegt: An=0,32×VeAₙ = 0{,}32 × VₑAn=0,32×Ve Dabei ist Vₑ das beheizte Gebäudevolumen innerhalb der thermischen Hülle (in m³). Eine mathematische Formel kann schnell für Verwirrung sorgen. Daher haben wir ein Beispiel, anhand dessen Sie die Rechnung nachvollziehen können: Ein Einfamilienhaus mit einem beheizten Volumen von 900 m³ ergibt: Aₙ = 0,32 × 900 = 288 m².
- Wenn die Räume deutlich höher oder niedriger sind, gilt: An=(1/hG−0,04)×VeAₙ = (1 / h_G − 0{,}04) × VₑAn=(1/hG−0,04)×Ve mit h_G = durchschnittliche Geschosshöhe. Diese Formel sorgt dafür, dass hohe Räume nicht zu einer verzerrten Nutzfläche führen und ebenfalls korrekt erfasst werden können. Hinweis für Eigentümer: In der Praxis übernehmen unsere zugelassenen Energieberater die Berechnung. Sie erfassen die Gebäudedaten – Wohnfläche, Gebäudenutzfläche, Raumhöhen und Gebäudevolumen – und wenden die Norm korrekt an. So wird Ihr Energieausweis rechtssicher und GEG-konform erstellt und Sie müssen dafür nicht selbst zum Taschenrechner greifen.
Wie wird die Gebäudenutzfläche im Verbrauchsausweis angegeben?
Beim Verbrauchsausweis basiert die Berechnung der Energieklasse nicht auf dem Gebäudevolumen, sondern auf den tatsächlichen Heiz- und Warmwasserverbräuchen drei zusammenhängender Abrechnungsperioden. Trotzdem muss der Energieverbrauch auf einheitliche Werte je Quadratmeter Gebäudenutzfläche bezogen werden.
Wenn die genaue Gebäudenutzfläche Aₙ nicht bekannt ist, erlaubt das GEG (§ 82) eine einfache Annäherung:
- Wohnfläche × 1,35 → bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller
- Wohnfläche × 1,2 → bei Mehrfamilienhäusern oder Gebäuden ohne beheizten Keller
Diese Werte sind gesetzlich zulässig und werden häufig verwendet, wenn keine vollständigen oder exakt bemaßte Gebäudedaten vorliegen.
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 800 m² Wohnfläche ergibt: Aₙ = 1,2 × 800 = 960 m².
So entsteht ein vergleichbarer Kennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (Aₙ) und Jahr (kWh/(m²·a).
Wer den Verbrauchsausweis online erstellt, gibt einfach die Wohnfläche ein. Die gesetzliche Umrechnung wird automatisch berücksichtigt.
Gebäudenutzfläche vs. Wohnfläche – häufige Fehlerquellen
Eine der häufigsten Unklarheiten beim Energieausweis betrifft die Abgrenzung zwischen Wohnfläche und Gebäudenutzfläche (Aₙ). Beide Begriffe klingen ähnlich, bedeuten aber etwas anderes.
Wohnfläche beschreibt nur die Flächen, die tatsächlich zum Wohnen genutzt werden dürfen, also Zimmer, Küche, Bad und Flure innerhalb der Wohnung. Gebäudenutzfläche (Aₙ) hingegen umfasst alle Flächen, die beheizt oder gekühlt werden, auch wenn sie nicht zur reinen Wohnnutzung zählen.
Das bedeutet:
- Flure, Treppenhäuser und Technikräume innerhalb der beheizten Hülle zählen zur Aₙ.
- Unbeheizte Keller, Garagen, Dachräume werden nicht berücksichtigt.
- Teilbeheizte Flächen (z. B. Hobbyräume im Keller) werden nur anteilig einbezogen.
In der Praxis: Als Eigentümer geben Sie im Formular einfach die Wohnfläche an – der gesetzlich vorgegebenen Zuschlag (1,2 oder 1,35) wird durch den Energieberater berücksichtigt und die Gebäudenutzfläche wird korrekt in den Ausweis übernommen.
Checkliste: Diese Angaben benötigen Energieberater für die Berechnung
- Damit Ihr Energieausweis rechtsgültig erstellt werden kann, müssen Energieberater bestimmte Daten erfassen. Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Gebäudetyp: Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus
- Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage
- Wohn- oder Nutzfläche in m²
- Konstruktion und Dämmstandard der Gebäudehülle
- Art der Heizung und Warmwasserbereitung
- Verbrauchsdaten (Verbrauchsausweis) oder weitere Gebäudedaten (Bedarfsausweis)
- Alle Angaben werden durch zertifizierte Energieberater nach § 88 GEG geprüft und anschließend beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert.
So läuft es ab:
- Formular online ausfüllen: Sie geben die wichtigsten Gebäudedaten einfach in das digitale Formular ein. Technisches Fachwissen ist dafür nicht nötig.
- Angaben werden geprüft: Ein zugelassener Energieberater überprüft Ihre Angaben, und berechnet die Gebäudenutzfläche nach den Vorgaben des GEG.
- Energieausweis innerhalb von 24 Stunden per E-Mail erhalten: Sie bekommen Ihren rechtsgültigen Energieausweis als PDF-Dokument, sofort einsatzbereit für den Verkauf, die Vermietung oder Banken.
Wenn Sie möchten, kann der Ausweis auch ausgedruckt und per Post zugeschickt werden.
Bedarfsausweis online beantragen und Verbrauchsausweis online erstellen
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Übrigens: Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig. Wann eine Verlängerung oder Neuerstellung erforderlich ist, erfahren Sie in unserem Beitrag Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
FAQ
Welche Räume werden bei der Gebäudenutzfläche nach GEG anteilig berücksichtigt?
Teilbeheizte Flächen, wie zum Beispiel Hobbyräume im Keller, werden bei der Ermittlung der Gebäudenutzfläche nach GEG nur anteilig berücksichtigt. Das bedeutet, dass solche Räume nicht vollständig, sondern nur entsprechend ihres beheizten Anteils in die Gebäudenutzfläche einfließen, um eine realistische energetische Bewertung zu gewährleisten
Warum weicht die Gebäudenutzfläche meist von der Wohnfläche ab?
Die Gebäudenutzfläche umfasst alle Räume innerhalb der beheizten oder gekühlten thermischen Hülle, darunter auch Flure, Treppenhäuser oder Abstellräume, die nicht zur Wohnfläche zählen. Die Wohnfläche beschränkt sich dagegen auf Flächen zum Wohnen. Dadurch ist die Gebäudenutzfläche meist größer als die Wohnfläche, was wichtig ist, um korrekte energetische Kennwerte im Energieausweis zu ermitteln.
Wie stellen Energieberater sicher, dass die Gebäudenutzfläche korrekt berechnet wird?
Energieberater erfassen die relevanten geometrischen Gebäudedaten, insbesondere das beheizte Gebäudevolumen, und wenden die in der DIN V 18599 definierten Berechnungsvorschriften an. Sie prüfen die Angaben nach § 88 GEG und gewährleisten so eine rechtssichere, GEG-konforme Berechnung der Gebäudenutzfläche und der energetischen Kennwerte.
Welche Vereinfachungen erlaubt das GEG bei der Ermittlung der Gebäudenutzfläche für Verbrauchsausweise?
Für Verbrauchsausweise erlaubt das GEG (§ 82) eine vereinfachte Berechnung der Gebäudenutzfläche, wenn keine genauen Gebäudedaten vorliegen. Dabei wird bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller die Wohnfläche mit 1,35 multipliziert, und bei Mehrfamilienhäusern oder Gebäuden ohne beheizten Keller mit 1,2. Diese Vereinfachung führt zu vergleichbaren Werten für die Energiekennzahlen.
Welche Angaben sind unverzichtbar, damit ein Energieberater den Energieausweis rechtsgültig erstellen kann?
Ein Energieberater benötigt unter anderem den Gebäudetyp (Einfamilien-, Zweifamilien- oder Mehrfamilienhaus), Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage, genaue Flächenangaben (Wohn- oder Nutzfläche), das beheizte Volumen, Angaben zur Gebäudehülle und Dämmung, Heizungs- und Warmwasserart sowie Verbrauchsdaten bei Verbrauchsausweisen oder weitere Gebäudedaten bei Bedarfsausweisen. Diese Daten werden geprüft und für die GEG-konforme Erstellung verwendet.