Brauchen eigentlich alle Gebäude einen Energieausweis? Das sollten Eigentümer wissen
Nicht jedes Gebäude braucht einen Energieausweis – aber viele Eigentümer gehen davon aus oder sind unsicher, wann genau die Pflicht greift. Spätestens bei Verkauf, Vermietung oder Neubau wird das Thema relevant. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt bundesweit, für welche Wohngebäude in Deutschland ein Energieausweis erforderlich ist, wann Ausnahmen gelten und wann er vorgelegt werden muss.
In diesem Beitrag zeigen wir konkret, welche Pflichten für Ihr Gebäude gelten und wie Sie den Energieausweis rechtssicher und unkompliziert online beantragen können.
Bei diesen Gebäuden ist kein Energieausweis nötig:
Baudenkmälern
- Für denkmalgeschützte Gebäude besteht in der Regel keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises. Der Gesetzgeber berücksichtigt hier, dass energetische Vorgaben häufig nicht oder nur eingeschränkt umsetzbar sind. Maßgeblich ist der offizielle Denkmalschutzstatus des Gebäudes.
Kleinen Gebäude
- Gebäude mit einer sehr geringen Nutzfläche fallen ebenfalls unter die Ausnahmen des GEG. In diesen Fällen ist kein Energieausweis vorgeschrieben, da der energetische Aussagewert nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Gebäude ohne Verkauf oder Vermietung
- Solange ein Wohngebäude weder verkauft noch neu vermietet wird, besteht grundsätzlich keine Pflicht, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Erst mit einem Eigentümer- oder Nutzerwechsel greift die gesetzliche Vorgabe.
Auch das Baujahr des Gebäudes ist ein wichtiger Faktor. Ab welchem Baujahr ein Energieausweis erforderlich ist, hängt unter anderem davon ab, ob Verbrauchsdaten vorliegen und welcher Ausweistyp zulässig ist. Energieausweise werden dabei im Rahmen eines bundesweiten Kontrollsystems erfasst, das vom Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt) betreut wird.
Wichtig: Ob eine Ausnahme tatsächlich zutrifft, hängt immer vom konkreten Gebäudetyp, der Nutzung und der rechtlichen Einordnung ab. Gerade bei Sonderfällen oder älteren Immobilien empfiehlt sich eine kurze Prüfung, bevor falsche Entscheidungen getroffen werden.
Wann ist ein Verbrauchsausweis vorgeschrieben?
- Gebäuden, die nach dem 1. November 1977 errichtet wurden
- Gebäuden mit mindestens 5 Wohneinheiten (bei Baujahr vor dem 1. November 1977)
- Gebäuden, die nachweislich auf den Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden
Wann ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben?
- Gebäuden, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben
- Neubauten, da keine Verbrauchsdaten vorliegen
- Gebäuden ohne ausreichende Verbrauchsdaten, z. B. bei Leerstand
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Ein Energieausweis ist nicht grundsätzlich für jedes Gebäude vorgeschrieben. Die Pflicht entsteht nicht durch den bloßen Besitz einer Immobilie, sondern immer dann, wenn ein Gebäude vermarktet oder neu errichtet wird. Maßgeblich sind also konkrete Anlässe, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) eindeutig geregelt sind.
Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn:
- ein Wohngebäude verkauft wird
→ unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Verkauf oder einen Verkauf mit Makler handelt
- eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet wird
→ auch bei Wiedervermietung nach Leerstand
- ein Neubau fertiggestellt wird
→ der Energieausweis ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation
In diesen Fällen besteht nicht nur die Pflicht zur Erstellung, sondern auch zur rechtzeitigen Vorlage. Bei Verkauf oder Vermietung muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Kauf- oder Mietinteressenten haben ein gesetzlich verankertes Recht, die energetischen Kennwerte des Gebäudes einzusehen. Spätestens beim Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags ist der Energieausweis vollständig zu übergeben.
Wichtig ist dabei: Die Pflicht gilt gebäudebezogen, nicht personenbezogen. Entscheidend ist also nicht, wer Eigentümer ist, sondern was mit dem Gebäude passiert. Auch private Verkäufe oder familiäre Eigentümerwechsel innerhalb eines Gebäudes können die Pflicht auslösen.
Auch wenn der Energieausweis in vielen Situationen Pflicht ist, gilt diese Verpflichtung nicht pauschal für alle Gebäude. Das GEG sieht klar definierte Ausnahmen vor, die Eigentümer kennen sollten, um unnötige Kosten oder falsche Annahmen zu vermeiden.
Bei diesen Gebäuden ist kein Energieausweis nötig:
Baudenkmälern
- Für denkmalgeschützte Gebäude besteht in der Regel keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises. Der Gesetzgeber berücksichtigt hier, dass energetische Vorgaben häufig nicht oder nur eingeschränkt umsetzbar sind. Maßgeblich ist der offizielle Denkmalschutzstatus des Gebäudes.
Kleinen Gebäude
- Gebäude mit einer sehr geringen Nutzfläche fallen ebenfalls unter die Ausnahmen des GEG. In diesen Fällen ist kein Energieausweis vorgeschrieben, da der energetische Aussagewert nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Gebäude ohne Verkauf oder Vermietung
- Solange ein Wohngebäude weder verkauft noch neu vermietet wird, besteht grundsätzlich keine Pflicht, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Erst mit einem Eigentümer- oder Nutzerwechsel greift die gesetzliche Vorgabe.
Auch das Baujahr des Gebäudes ist ein wichtiger Faktor. Ab welchem Baujahr ein Energieausweis erforderlich ist, hängt unter anderem davon ab, ob Verbrauchsdaten vorliegen und welcher Ausweistyp zulässig ist. Energieausweise werden dabei im Rahmen eines bundesweiten Kontrollsystems erfasst, das vom Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt) betreut wird.
Wichtig: Ob eine Ausnahme tatsächlich zutrifft, hängt immer vom konkreten Gebäudetyp, der Nutzung und der rechtlichen Einordnung ab. Gerade bei Sonderfällen oder älteren Immobilien empfiehlt sich eine kurze Prüfung, bevor falsche Entscheidungen getroffen werden.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welcher Energieausweis passt zu Ihrem Gebäude?
- Wenn feststeht, dass ein Energieausweis benötigt wird, stellt sich für viele Eigentümer die nächste Frage: Welcher Energieausweis ist der richtige? Grundsätzlich unterscheidet das GEG zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Beide sind zwar rechtsgültig, aber nicht für jedes Gebäude frei wählbar.
Verbrauchsausweis – wenn Verbrauchsdaten vorliegen
- Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch drei zusammenhängender Abrechnungszeiträume. Hierfür werden die Heiz- und Warmwasserkosten der vergangenen Jahre herangezogen.
- Er kommt vor allem dann infrage, wenn:
- ausreichende Verbrauchsdaten vorhanden sind
- das Wohngebäude mehrere Nutzungseinheiten aufweist
- keine besonderen gesetzlichen Einschränkungen bestehen
In diesen Fällen lässt sich der Verbrauchsausweis zügig digital erstellen. Die benötigten Angaben werden online abgefragt und der Ausweis anschließend rechtsgültig ausgestellt.
Bedarfsausweis – objektive Bewertung unabhängig vom Nutzerverhalten
Der Bedarfsausweis bewertet die Immobilie anhand ihrer baulichen und technischen Eigenschaften. Entscheidend sind unter anderem Baujahr, Gebäudehülle, Dämmung und Heiztechnik – nicht das individuelle Heizverhalten der Bewohner.
Ein Bedarfsausweis ist erforderlich oder empfehlenswert, wenn:
- es sich um ein Einfamilien- oder Zweifamilienhaus handelt
- keine vollständigen Verbrauchsdaten vorliegen
- das Gebäude älter oder energetisch unsaniert ist
- eine neutrale, vergleichbare Einstufung benötigt wird
Gerade bei älteren Wohngebäuden schafft der Bedarfsausweis Rechtssicherheit und klare Kennwerte. Auch hier ist die Ausstellung vom Bedarfsausweis online und wird von zugelassenen Energieberatern mit Registriernummer erstellt.
Unsicher, welcher Ausweis der richtige ist?
In der Praxis hängt die Wahl des Energieausweises oft von Details wie Baujahr oder Gebäudetyp ab. Statt lange zu recherchieren, lässt sich die richtige Entscheidung häufig mit wenigen Angaben treffen. Ein Ausweischeck zeigt schnell, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist – rechtssicher und ohne Vor-Ort-Termin.
Sobald die passende Ausweisart feststeht, zählt vor allem eines: ein klarer Ablauf, feste Preise und eine schnelle Ausstellung, damit Verkauf oder Vermietung ohne Verzögerungen fortgesetzt werden können.
Was Eigentümer jetzt beachten sollten
Ob ein Energieausweis erforderlich ist, ergibt sich nicht aus einer Einschätzung, sondern aus klaren gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich sind Anlass, Gebäudetyp und Nutzung. Während bei Verkauf, Vermietung oder Neubau meist eine Pflicht besteht, greifen in anderen Fällen konkrete Ausnahmen.
Statt von einer pauschalen Pflicht oder Ausnahme auszugehen, sollte die eigene Immobilie gezielt eingeordnet werden. Eine kurze Prüfung schafft Klarheit, spart Zeit und sorgt für einen reibungslosen Ablauf bei Verkauf oder Vermietung.
Mit wenigen Klicks können Sie heute den passenden Energieausweis bequem online beantragen. Klicken Sie sich in unserem Ausweischeck schnell und unkompliziert durch ein paar einfache Fragen und wir ermitteln automatisch, ob für Ihr Objekt ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis benötigt wird.
FAQ – Häufige Fragen zum Energieausweis
Muss ich einen Energieausweis haben, wenn das Gebäude leer steht?
Nein. Solange ein Gebäude nicht verkauft oder neu vermietet wird, besteht grundsätzlich keine Pflicht, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Erst bei einem Nutzer- oder Eigentümerwechsel greift die gesetzliche Vorgabe.
Gilt die Energieausweis-Pflicht auch bei Verkauf innerhalb der Familie?
Ja. Auch bei einem Verkauf an Familienangehörige handelt es sich rechtlich um einen Eigentümerwechsel. In diesem Fall gelten dieselben Pflichten wie bei einem Verkauf an Dritte.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, muss bei Verkauf oder Vermietung ein neuer Ausweis erstellt werden. Voraussetzung ist, dass der Energieausweis rechtsgültig nach GEG ausgestellt wurde.
Reicht ein alter Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf aus?
Nur, wenn er noch gültig ist und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Abgelaufene oder fehlerhafte Energieausweise werden nicht anerkannt und können zu Problemen führen.
Was passiert, wenn kein Energieausweis vorgelegt wird?
Wird bei Verkauf oder Vermietung kein Energieausweis vorgelegt, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Zudem kann es zu Verzögerungen kommen, etwa wenn Kaufinteressenten oder Mieter darauf bestehen.