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Energieausweis verlängern oder neu beantragen

Ihr Energieausweis ist bald zehn Jahre alt und das Ablaufdatum rückt näher? Dann stellt sich schnell die Frage, ob Sie ihn einfach verlängern können. Die kurze Antwort: Eine Verlängerung des bestehenden Energieausweises ist nicht möglich. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie nach Ablauf automatisch sofort einen neuen beantragen müssen. Entscheidend ist, ob Sie aktuell einen gültigen Energieausweis benötigen. Wir erklären, wann eine Neuausstellung erforderlich ist und wie Sie dabei am besten vorgehen.

Kann man einen Energieausweis verlängern?

Nein. Ein bestehender Energieausweis kann nach Ablauf seiner Gültigkeit nicht verlängert oder einfach aktualisiert werden. Wird weiterhin ein gültiger Energieausweis benötigt, muss ein neues Dokument ausgestellt werden.

Energieausweise sind grundsätzlich zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Das genaue Datum finden Sie direkt auf Ihrem vorhandenen Ausweis. Mehr zu den Fristen und möglichen Besonderheiten erfahren Sie in unserem Ratgeber über die 10 Jahre Gültigkeit des Energieausweises.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Ablauf und Neuausstellung. Nur weil die zehn Jahre vergangen sind, müssen Sie nicht zwangsläufig am nächsten Tag einen neuen Energieausweis beantragen. Entscheidend ist, ob eine Situation eintritt, in der Sie einen gültigen Ausweis benötigen.

Es lohnt sich deshalb, nicht nur das Ablaufdatum zu prüfen. Schauen Sie gleichzeitig darauf, was mit der Immobilie in nächster Zeit geplant ist. So lässt sich schnell erkennen, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht.

Wann müssen Sie einen neuen Energieausweis beantragen?

Ein neuer Energieausweis wird vor allem dann relevant, wenn der bisherige Ausweis abgelaufen ist und Sie für die Immobilie wieder ein gültiges Dokument benötigen.

Typische Fälle sind:

Bewohnen Sie Ihre Immobilie dagegen selbst und steht aktuell kein Anlass an, für den ein Energieausweis benötigt wird, müssen Sie einen abgelaufenen Ausweis nicht allein wegen des Datums sofort ersetzen.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Welchen neuen Ausweis brauchen Sie?

Wenn Ihr alter Energieausweis abgelaufen ist, sollten Sie nicht automatisch dieselbe Ausweisart erneut wählen. Ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis infrage kommt, richtet sich nach den Voraussetzungen des Gebäudes.

Der Bedarfsausweis basiert auf einer Berechnung des Energiebedarfs. Dabei werden die baulichen Eigenschaften des Gebäudes und die Anlagentechnik berücksichtigt. Beim Verbrauchsausweis bilden dagegen die erfassten Energieverbrauchsdaten die Grundlage.

Welche Variante zulässig ist, hängt unter anderem von der Art und dem Alter des Gebäudes ab. Bei bestimmten älteren Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Prüfen Sie deshalb vor der Neuausstellung, welcher Energieausweis aktuell für Ihre Immobilie infrage kommt. Ist ein Bedarfsausweis erforderlich, können Sie den passenden Bedarfsausweis beantragen.

Welche Daten werden für die Neuausstellung benötigt?

Welche Angaben Sie für den neuen Energieausweis benötigen, hängt von der Ausweisart ab. Einige grundlegende Informationen zum Gebäude sollten Sie jedoch in jedem Fall bereithalten.

Je nach Energieausweis können unter anderem folgende Daten erforderlich sein:

Ihr bisheriger Energieausweis kann dabei eine hilfreiche Grundlage sein. Übernehmen Sie die dort enthaltenen Angaben jedoch nicht ungeprüft. Wurde beispielsweise die Heizung ausgetauscht oder das Gebäude energetisch saniert, können sich relevante Gebäudedaten verändert haben.

Für den neuen Energieausweis sind die aktuellen Angaben entscheidend. Prüfen Sie deshalb vor der Beantragung, ob die vorhandenen Unterlagen noch dem tatsächlichen Zustand des Gebäudes entsprechen.

Wie läuft die Neuausstellung des Energieausweises ab?

Zunächst prüfen Sie, ob Sie aktuell einen neuen Energieausweis benötigen und welche Ausweisart für Ihr Gebäude infrage kommt. Anschließend stellen Sie die erforderlichen Gebäudedaten zusammen.

Bei der Beantragung werden diese Angaben geprüft und für die Erstellung des neuen Energieausweises verwendet. Sind alle notwendigen Informationen vorhanden, kann der neue Ausweis ausgestellt werden. Das alte Dokument wird dabei nicht verändert. Sie erhalten einen neuen Energieausweis mit einem eigenen Ausstellungsdatum.

Möchten Sie den Vorgang vollständig digital erledigen, können Sie Ihren Energieausweis online erstellen lassen. Achten Sie auch bei einer Online-Ausstellung darauf, dass die übermittelten Angaben dem aktuellen Zustand des Gebäudes entsprechen.

Bewahren Sie den neuen Energieausweis anschließend bei Ihren Immobilienunterlagen auf. So steht er direkt zur Verfügung, wenn Sie ihn später für einen Verkauf oder eine Neuvermietung benötigen.

Wer darf einen neuen Energieausweis ausstellen?

Ein Energieausweis darf nicht von jeder beliebigen Person ausgestellt werden. Die gesetzlichen Vorgaben legen fest, welche fachlichen Qualifikationen für die Ausstellung erforderlich sind.

Für Sie als Eigentümer ist deshalb wichtig, einen entsprechend qualifizierten Aussteller zu wählen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigen.

Welche Voraussetzungen gelten und wer den Energieausweis neu ausstellen darf, erklären wir ausführlich in unserem separaten Ratgeber.

Was tun, wenn der Energieausweis bereits abgelaufen ist?

Stellen Sie erst kurz vor einem geplanten Verkauf oder einer Neuvermietung fest, dass Ihr Energieausweis abgelaufen ist, sollten Sie die Neuausstellung möglichst zeitnah veranlassen.

Prüfen Sie zunächst, welchen Energieausweis Sie für das Gebäude benötigen. Stellen Sie anschließend die erforderlichen Unterlagen zusammen. Je vollständiger die Angaben vorliegen, desto leichter lässt sich die Ausstellung vorbereiten.

Warten Sie damit nicht bis zur ersten Besichtigung. Bei Verkauf oder Neuvermietung bestehen konkrete Pflichten rund um den Energieausweis. Auch für eine kommerzielle Immobilienanzeige können Angaben aus einem bereits vorliegenden Energieausweis erforderlich sein.

Wenn die Vermarktung unmittelbar bevorsteht, erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie Sie einen Energieausweis kurzfristig neu beantragen können.

Was gilt bei Nichtwohngebäuden?

Auch bei Nichtwohngebäuden ist ein Energieausweis grundsätzlich zehn Jahre gültig. Wird anschließend wieder ein gültiges Dokument benötigt, muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.

Bei der Erstellung gelten jedoch teilweise andere Anforderungen als bei Wohngebäuden. Das betrifft beispielsweise die benötigten Gebäudedaten und die energetische Bewertung.

Besitzen oder verwalten Sie eine gewerblich genutzte Immobilie, sollten Sie deshalb die dafür geltenden Anforderungen separat prüfen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Energieausweis für Nichtwohngebäude.

Neuen Energieausweis rechtzeitig beantragen

Ein Energieausweis lässt sich nicht verlängern. Benötigen Sie nach Ablauf wieder ein gültiges Dokument, muss ein neuer Ausweis erstellt werden.

Bei onlineEnergieausweis.com können Sie Ihren Energieausweis online erstellen und die erforderlichen Gebäudedaten digital übermitteln.

FAQ

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Danach lässt er sich nicht verlängern. Wenn Sie wieder ein gültiges Dokument brauchen, muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.

Nur dann, wenn Sie tatsächlich wieder einen gültigen Ausweis benötigen, etwa beim Verkauf, bei einer Neuvermietung oder nach umfangreichen baulichen Veränderungen. Bewohnen Sie die Immobilie selbst und steht keine Vermarktung an, müssen Sie ihn nicht allein wegen des Ablaufdatums sofort ersetzen.

Übernehmen Sie nicht automatisch dieselbe Ausweisart. Ob ein Bedarfs oder Verbrauchsausweis infrage kommt, hängt von Art und Alter des Gebäudes ab. Bei bestimmten älteren Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Veranlassen Sie die Neuausstellung möglichst zeitnah und warten Sie nicht bis zur ersten Besichtigung. Prüfen Sie, welche Ausweisart Sie benötigen, und stellen Sie die erforderlichen Gebäudedaten frühzeitig zusammen.

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