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Energieausweis für die Eigentumswohnung: Was Eigentümer wissen müssen
Sie möchten Ihre Eigentumswohnung verkaufen oder neu vermieten und brauchen dafür einen Energieausweis? Dann stellt sich schnell die Frage, ob Sie für Ihre Wohnung einen eigenen Ausweis benötigen. Die kurze Antwort lautet: Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Eigentumswohnung. Für Wohnungseigentümer ergeben sich daraus einige Besonderheiten. Wir erklären, wer sich um den Energieausweis kümmert und was Sie vor einem Verkauf oder einer Vermietung beachten sollten.
Braucht eine Eigentumswohnung einen eigenen Energieausweis?
Für eine einzelne Eigentumswohnung wird in der Regel kein separater Energieausweis erstellt. Der Ausweis bezieht sich auf das gesamte Wohngebäude und gilt damit auch für die darin liegenden Eigentumswohnungen.
Das ist wichtig, wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Sie können nicht einfach einen Energieausweis erstellen lassen, der ausschließlich die energetischen Eigenschaften Ihrer Wohnung bewertet. Maßgeblich sind die Daten des gesamten Gebäudes.
Auch die Energieeffizienzklasse im Ausweis gilt deshalb für das Gebäude. Sie sagt nicht aus, wie energieeffizient Ihre Wohnung im Vergleich zur Nachbarwohnung ist. Lage und individuelles Heizverhalten können dazu führen, dass der tatsächliche Energieverbrauch einzelner Wohnungen unterschiedlich ausfällt.
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt sich daher weniger die Frage nach einem eigenen Ausweis. Entscheidend ist vielmehr, ob für das Gebäude bereits ein gültiger Energieausweis vorhanden ist und wo Sie diesen erhalten.
Wer kümmert sich bei einer Eigentumswohnung um den Energieausweis?
Bei einer Eigentumswohnung betrifft der Energieausweis das gemeinschaftliche Gebäude. Deshalb ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Bereitstellung eines gültigen Energieausweises zuständig. Die Kosten für die Ausstellung werden von der Gemeinschaft getragen.
Benötigen Sie den Ausweis für Ihre Wohnung, ist die Hausverwaltung meist die erste Anlaufstelle. Fragen Sie dort nach, ob bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt. Ist das der Fall, können Sie eine Kopie beziehungsweise die benötigten Angaben für den Verkauf oder die Vermietung erhalten.
Liegt noch kein gültiger Energieausweis vor, sollte das Thema über die Verwaltung mit der Eigentümergemeinschaft geklärt werden. Als einzelner Wohnungseigentümer müssen Sie also nicht auf eigene Faust einen Energieausweis nur für Ihre Wohnung beauftragen.
Prüfen Sie am besten frühzeitig, ob ein gültiges Dokument vorhanden ist. So vermeiden Sie, dass der fehlende Energieausweis erst dann auffällt, wenn die Immobilie bereits angeboten werden soll.
Wann brauchen Eigentümer den Energieausweis?
Relevant wird der Energieausweis vor allem dann, wenn eine Eigentumswohnung verkauft oder neu vermietet werden soll. Interessenten sollen sich frühzeitig ein Bild von der energetischen Qualität des Gebäudes machen können.
Als Eigentümer sollten Sie deshalb auf folgende Situationen vorbereitet sein:
- Bei der Immobilienanzeige: Liegt bereits ein Energieausweis vor, müssen bestimmte Angaben daraus in einer kommerziellen Anzeige erscheinen. Dazu gehören unter anderem der Energiekennwert und die Art des Energieausweises.
- Bei der Besichtigung: Kauf- oder Mietinteressenten muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden.
- Nach Vertragsabschluss: Dem Käufer oder neuen Mieter ist der Energieausweis beziehungsweise eine Kopie zu übergeben.
Bewohnen Sie Ihre Eigentumswohnung selbst und planen weder einen Verkauf noch eine Neuvermietung, müssen Sie nicht allein wegen Ihres Eigentums einen neuen Energieausweis für Ihre Wohnung erstellen lassen.
Steht ein Verkauf oder eine Vermietung bevor, lohnt sich die Prüfung dagegen frühzeitig. Fehlt der Ausweis kurz vor dem geplanten Termin, erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie Sie einen Energieausweis kurzfristig bekommen.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für die Eigentumswohnung?
Ob für eine Eigentumswohnung ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis infrage kommt, richtet sich nach dem gesamten Wohngebäude. Entscheidend sind also nicht Größe oder Zustand Ihrer einzelnen Wohnung.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Berechnung des Gebäudes. Dabei werden seine baulichen Eigenschaften und die Anlagentechnik berücksichtigt. Der Verbrauchsausweis stützt sich dagegen auf die erfassten Energieverbrauchsdaten des Gebäudes.
Welcher Ausweis zulässig ist, hängt unter anderem vom Baujahr und von der Anzahl der Wohneinheiten ab. Bei bestimmten älteren Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Bei anderen Bestandsgebäuden kann ein Verbrauchsausweis infrage kommen. Sind Sie unsicher, welcher Ausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist, sollten Sie diese Frage vor der Beauftragung klären. So vermeiden Sie, dass ein Energieausweis erstellt wird, der die gesetzlichen Voraussetzungen für das Gebäude nicht erfüllt.
Für Sie als Wohnungseigentümer bedeutet das: Prüfen Sie zunächst, welcher Energieausweis für das gesamte Gebäude benötigt wird. Auf unseren Seiten zum Bedarfsausweisund Verbrauchsausweisfinden Sie die jeweiligen Voraussetzungen ausführlich erklärt.
Was tun, wenn noch kein gültiger Energieausweis vorliegt?
Stellen Sie fest, dass für das Gebäude kein gültiger Energieausweis vorhanden ist, sollten Sie sich möglichst früh darum kümmern. Gerade vor einem geplanten Verkauf oder einer Neuvermietung lässt sich so unnötiger Zeitdruck vermeiden.
Gehen Sie am besten folgendermaßen vor:
- Hausverwaltung kontaktieren: Klären Sie zunächst, ob möglicherweise doch ein gültiger Energieausweis vorliegt und Ihnen lediglich keine Kopie vorliegt.
- Ausweisart prüfen: Ist ein neuer Energieausweis erforderlich, muss geklärt werden, ob für das Gebäude ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis infrage kommt.
- Gebäudedaten zusammentragen: Für die Ausstellung werden Angaben zum gesamten Gebäude benötigt. Welche Daten erforderlich sind, hängt von der Art des Energieausweises ab.
- Energieausweis beauftragen: Sind die notwendigen Informationen vorhanden, kann die Ausstellung in die Wege geleitet werden. Bei onlineEnergieausweis.com können Sie den passenden Energieausweis online erstellen lassen.
Wichtig ist auch hier die Abstimmung innerhalb der WEG. Da der Energieausweis für das gesamte Gebäude ausgestellt wird, sollte ein einzelner Eigentümer nicht nur die Daten seiner eigenen Wohnung zugrunde legen.
Was kostet ein Energieausweis für eine Eigentumswohnung?
Für eine Eigentumswohnung wird normalerweise kein eigener Energieausweis ausgestellt. Die Kosten beziehen sich daher auf den Energieausweis für das gesamte Gebäude und werden innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft getragen.
Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt vor allem von der benötigten Ausweisart und den Gebäudedaten ab. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als ein Bedarfsausweis, da für dessen Erstellung eine umfangreichere Datengrundlage erforderlich ist.
Welche Preise realistisch sind und wodurch sich die Unterschiede erklären, zeigen wir ausführlich in unserem Ratgeber zu den Kosten eines Energieausweises.
Energieausweis vor Verkauf oder Vermietung rechtzeitig klären
Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen oder neu vermieten möchten, fragen Sie frühzeitig bei Ihrer Hausverwaltung nach dem gültigen Energieausweis. So bleibt genügend Zeit, falls für das Gebäude ein neuer Ausweis benötigt wird.
Ist eine Neuausstellung erforderlich, kann der Energieausweis heute auch digital beantragt werden. Damit liegen die notwendigen Unterlagen rechtzeitig vor, wenn die Wohnung angeboten oder besichtigt wird.
FAQ
Braucht jede Eigentumswohnung einen eigenen Energieausweis?
Nein. Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt. Eine einzelne Eigentumswohnung erhält daher keinen separaten Energieausweis.
Wo bekomme ich als Wohnungseigentümer den Energieausweis?
Ihre erste Anlaufstelle ist in der Regel die Hausverwaltung. Dort können Sie prüfen, ob für das Gebäude bereits ein gültiger Energieausweis vorhanden ist und eine Kopie anfordern.
Wer bezahlt den Energieausweis bei einer Eigentumswohnung?
Da sich der Energieausweis auf das gemeinschaftliche Gebäude bezieht, werden die Kosten für seine Ausstellung grundsätzlich von der Wohnungseigentümergemeinschaft getragen.
Kann ich meine Eigentumswohnung ohne Energieausweis verkaufen?
Bei einem Verkauf bestehen gesetzliche Vorgaben zum Energieausweis. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis beziehungsweise eine Kopie zugänglich gemacht werden. Deshalb sollten Sie frühzeitig prüfen, ob ein gültiges Dokument für das Gebäude vorliegt.