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Energieausweis fürs Mehrfamilienhaus – der Ratgeber für Eigentümer und Verwalter

Sie verwalten ein Mehrfamilienhaus oder möchten eine der Wohnungen verkaufen oder neu vermieten? Dann gehört der Energieausweis schnell zu den Unterlagen, die Sie benötigen. Anders als oft vermutet, braucht dabei nicht jede Wohnung ein eigenes Dokument. Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt. Wir erklären, welcher Ausweis für ein Mehrfamilienhaus infrage kommt, welche Daten Sie dafür benötigen und worauf Eigentümer sowie Verwalter achten sollten.

Braucht ein Mehrfamilienhaus einen Energieausweis?

Für ein Mehrfamilienhaus wird ein Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellt. Die einzelnen Wohnungen erhalten keine separaten Ausweise. Das gilt auch dann, wenn die Wohnungen unterschiedlichen Eigentümern gehören.

Relevant wird der Energieausweis vor allem, sobald das Gebäude oder eine einzelne Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll. Interessenten sollen dadurch die energetische Qualität des Gebäudes einschätzen können.

Für Eigentümer und Verwalter lohnt sich deshalb zunächst ein Blick in die vorhandenen Unterlagen. Ist bereits ein gültiger Energieausweis vorhanden, kann dieser auch für den Verkauf oder die Neuvermietung einer einzelnen Wohnung genutzt werden. Ein neuer Ausweis ist nicht allein deshalb erforderlich, weil innerhalb des Gebäudes ein Eigentümer oder Mieter wechselt.

Ob Sie überhaupt einen neuen Ausweis benötigen, hängt also von der konkreten Situation und dem vorhandenen Dokument ab. Mehr zu den gesetzlichen Anwendungsfällen erfahren Sie in unserem Ratgeber dazu, wann eine Energieausweispflicht besteht.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis beim Mehrfamilienhaus?

Ob für ein Mehrfamilienhaus ein Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis infrage kommt, hängt von den Eigenschaften des gesamten Gebäudes ab. Die Anzahl der Wohnungen spielt dabei eine wichtige Rolle.

Bei vielen bestehenden Mehrfamilienhäusern kann ein Verbrauchsausweis zulässig sein. Er basiert auf den erfassten Energieverbrauchsdaten des Gebäudes. Der Bedarfsausweis betrachtet dagegen den rechnerischen Energiebedarf und berücksichtigt dafür die baulichen Eigenschaften sowie die Anlagentechnik.

Besondere Vorgaben gelten für ältere Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen. Je nach Baujahr und energetischem Standard kann hier ein Bedarfsausweis vorgeschrieben sein. Ein Mehrfamilienhaus bedeutet daher nicht automatisch, dass Sie frei zwischen beiden Ausweisarten wählen können.

Bevor Sie einen neuen Energieausweis beauftragen, sollten Sie deshalb prüfen, welche Variante für Ihr Gebäude zulässig ist. Ist ein Bedarfsausweis erforderlich, können Sie bei uns den passenden Bedarfsausweis beantragen.

Welche Daten werden für den Energieausweis benötigt?

Welche Angaben Sie für den Energieausweis Ihres Mehrfamilienhauses benötigen, hängt auch von der Ausweisart ab. Einige grundlegende Gebäudedaten sollten jedoch in jedem Fall griffbereit sein.

Je nach Energieausweis werden unter anderem folgende Informationen benötigt:

Gerade bei einem größeren Mehrfamilienhaus lohnt es sich, die Unterlagen frühzeitig zusammenzutragen. Fehlen einzelne Angaben, kann die Ausstellung unnötig ins Stocken geraten.

Bei einer Hausverwaltung sind viele dieser Informationen häufig bereits in den Gebäudeunterlagen vorhanden. Eigentümer sollten deshalb zunächst prüfen, welche Daten vorliegen, bevor fehlende Angaben neu beschafft werden.

Wer kümmert sich um den Energieausweis?

Gehört das Mehrfamilienhaus einer einzelnen Person oder einem Unternehmen, liegt die Organisation des Energieausweises beim Eigentümer. Bei einem verwalteten Gebäude kann die Hausverwaltung die Ausstellung im Auftrag übernehmen.

Anders sieht es aus, wenn die Wohnungen verschiedenen Eigentümern gehören. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) betrifft der Energieausweis das gemeinschaftliche Gebäude. Die Ausstellung wird daher über die Gemeinschaft beziehungsweise deren Verwaltung organisiert.

Für Verwalter bedeutet das vor allem, rechtzeitig zu prüfen, ob ein gültiger Energieausweis vorhanden ist. Steht eine Neuvermietung oder ein Verkauf an, können die benötigten Unterlagen dann ohne kurzfristige Rückfragen bereitgestellt werden.

Wohnungseigentümer wenden sich am besten zunächst an ihre Hausverwaltung. Dort lässt sich schnell klären, ob bereits ein gültiger Energieausweis für das Mehrfamilienhaus vorliegt.

Was müssen Eigentümer und Verwalter bei Verkauf oder Vermietung beachten?

Sobald eine Wohnung im Mehrfamilienhaus verkauft oder neu vermietet werden soll, spielt der Energieausweis eine konkrete Rolle. Deshalb sollten Eigentümer und Verwalter frühzeitig prüfen, ob ein gültiges Dokument für das Gebäude vorliegt.

Wichtig sind vor allem folgende Punkte:

Gerade bei einem Mehrfamilienhaus mit häufigeren Mieterwechseln lohnt es sich für die Verwaltung, den Energieausweis griffbereit zu halten. So steht das Dokument zur Verfügung, sobald eine Wohnung neu angeboten wird.

Wie lange ist der Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus gültig?

Ein Energieausweis ist zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Das gilt auch für Mehrfamilienhäuser. Innerhalb dieses Zeitraums kann derselbe Ausweis bei weiteren Verkäufen oder Neuvermietungen verwendet werden.

Eigentümer und Verwalter sollten das Ablaufdatum trotzdem regelmäßig im Blick behalten. Steht eine Vermarktung an und läuft der Ausweis bald ab, lässt sich eine Neuausstellung rechtzeitig vorbereiten. Gerade bei älteren Unterlagen lohnt sich ein kurzer Blick auf das Ausstellungsdatum. So erkennen Sie sofort, wie lange der Energieausweis noch genutzt werden kann und ob vor dem nächsten Mieterwechsel Handlungsbedarf besteht.

Wann ein neuer Ausweis notwendig wird und welche Besonderheiten zu beachten sind, erklären wir ausführlicher in unserem Ratgeber zur Gültigkeit des Energieausweises.

Was gilt bei Mehrfamilienhäusern mit Gewerbeflächen?

Nicht jedes Mehrfamilienhaus wird ausschließlich zum Wohnen genutzt. Befindet sich beispielsweise eine Gewerbeeinheit im Gebäude, muss geprüft werden, wie dieser Gebäudeteil energetisch einzuordnen ist.

Eine gemischte Nutzung bedeutet nicht automatisch, dass zwei getrennte Energieausweise erforderlich sind. Entscheidend sind die konkrete Nutzung und die Eigenschaften der jeweiligen Gebäudeteile. Bei größeren oder deutlich getrennten Gewerbebereichen können andere Anforderungen gelten.

Mehr zu den Besonderheiten gewerblich genutzter Immobilien erfahren Sie auf unserer Seite zum Energieausweis für Nichtwohngebäude.

Energieausweis für das Mehrfamilienhaus rechtzeitig klären

Ob Verkauf oder Neuvermietung: Prüfen Sie frühzeitig, ob für Ihr Mehrfamilienhaus ein gültiger Energieausweis vorliegt. So bleibt ausreichend Zeit, falls ein neues Dokument benötigt wird.

Steht eine Neuausstellung an, können Sie bei onlineEnergieausweis.com den passenden Energieausweis online erstellen. Die erforderlichen Gebäudedaten übermitteln Sie digital und erhalten den fertigen Energieausweis anschließend als PDF.

FAQ

Braucht jede Wohnung im Mehrfamilienhaus einen Energieausweis?

Nein. Der Energieausweis wird für das gesamte Mehrfamilienhaus ausgestellt. Er kann entsprechend auch genutzt werden, wenn eine einzelne Wohnung im Gebäude verkauft oder neu vermietet wird.

Das hängt von den Eigenschaften des Gebäudes ab. Bei vielen Bestandsgebäuden kann ein Verbrauchsausweis zulässig sein. Für bestimmte ältere Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen kann dagegen ein Bedarfsausweis vorgeschrieben sein.

Ein Energieausweis ist zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Eigentümer und Hausverwaltungen sollten das Datum im Blick behalten, damit bei einem anstehenden Verkauf oder einer Neuvermietung rechtzeitig ein neuer Ausweis vorliegt.

Bei einem einzelnen Gebäudeeigentümer liegt die Verantwortung beim Eigentümer. Gehören die Wohnungen verschiedenen Eigentümern, wird die Ausstellung über die Wohnungseigentümergemeinschaft beziehungsweise deren Verwaltung organisiert.

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