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Energieausweis verloren: Was Eigentümer jetzt tun können

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten und plötzlich ist der Energieausweis nicht mehr auffindbar? Dann müssen Sie nicht sofort einen neuen beantragen. Ein gültiger Energieausweis verliert durch den Verlust des Dokuments nicht seine Gültigkeit. Häufig lohnt es sich deshalb, zunächst nach einer vorhandenen Kopie zu suchen. Wir zeigen Ihnen, wo Sie nachfragen können und wann tatsächlich ein neuer Energieausweis erforderlich ist.

Energieausweis verloren: Muss sofort ein neuer her?

Nein. Wenn Sie Ihren Energieausweis nicht mehr finden, müssen Sie nicht automatisch einen neuen ausstellen lassen. Entscheidend ist zunächst, ob das vorhandene Dokument noch gültig ist und sich eine Kopie beschaffen lässt.

Ein Energieausweis bleibt grundsätzlich zehn Jahre ab seinem Ausstellungsdatum gültig. Dass die gedruckte oder gespeicherte Version verloren gegangen ist, ändert daran nichts.

Bevor Sie eine Neuausstellung beauftragen, sollten Sie deshalb prüfen, ob der Energieausweis an anderer Stelle hinterlegt wurde. Gerade bei vermieteten Immobilien oder Eigentumswohnungen können weitere Personen beziehungsweise die Hausverwaltung über eine Kopie verfügen.

Lässt sich das Dokument nicht mehr beschaffen, kommt es darauf an, ob Sie aktuell einen gültigen Energieausweis benötigen. Erst dann wird eine Neuausstellung relevant.

Wo können Sie nach einer Kopie des Energieausweises suchen?

Ist der Energieausweis nicht mehr auffindbar, lohnt sich zunächst eine kurze Suche. Häufig existiert noch eine digitale oder gedruckte Kopie.

Prüfen Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Finden Sie eine Kopie, prüfen Sie anschließend das Ausstellungsdatum. Ist der Energieausweis noch gültig, kann eine Neuausstellung möglicherweise vermieden werden.

Bleibt die Suche erfolglos, sollten Sie als Nächstes den ursprünglichen Aussteller kontaktieren. Ob dort noch eine Kopie vorhanden ist, hängt unter anderem davon ab, wann der Energieausweis erstellt wurde.

Kann der ursprüngliche Aussteller eine Kopie bereitstellen?

Wenn Sie wissen, wer Ihren Energieausweis erstellt hat, sollten Sie dort nach einer Kopie fragen. Gerade bei einem erst vor kurzer Zeit ausgestellten Dokument besteht die Möglichkeit, dass die erforderlichen Unterlagen noch vorhanden sind.

Aussteller müssen Kopien der von ihnen ausgestellten Energieausweise sowie die verwendeten Daten zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum aufbewahren. Daraus folgt allerdings nicht, dass Ihr Energieausweis während seiner gesamten zehnjährigen Gültigkeit beim Aussteller abrufbar bleibt.

Liegt die Ausstellung bereits länger zurück, kann eine Anfrage trotzdem sinnvoll sein. Ob noch eine Kopie verfügbar ist, hängt vom jeweiligen Aussteller und dessen Unterlagen ab.

Kann Ihnen der ursprüngliche Aussteller keine Kopie bereitstellen, prüfen Sie im nächsten Schritt, ob Sie aktuell überhaupt einen neuen Energieausweis benötigen.

Wann müssen Sie einen neuen Energieausweis beantragen?

Lässt sich keine Kopie Ihres Energieausweises mehr beschaffen, kommt es auf die aktuelle Nutzung der Immobilie an. Ein neuer Energieausweis wird vor allem dann erforderlich, wenn Sie wieder ein gültiges Dokument benötigen.

Das betrifft insbesondere einen geplanten Verkauf oder eine Neuvermietung. In diesen Fällen müssen Interessenten Zugang zu einem gültigen Energieausweis erhalten. Ist das ursprüngliche Dokument verloren und keine Kopie verfügbar, sollten Sie die Neuausstellung deshalb rechtzeitig veranlassen.

Bewohnen Sie Ihr Eigenheim dagegen selbst und steht aktuell keine Vermarktung an, müssen Sie nicht allein wegen des verlorenen Dokuments sofort einen neuen Energieausweis beantragen.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis bei der Neuausstellung?

Müssen Sie einen neuen Energieausweis erstellen lassen, sollten Sie die Ausweisart erneut prüfen. Maßgeblich sind die aktuellen Voraussetzungen Ihres Gebäudes.

Ein Bedarfsausweis bewertet den rechnerischen Energiebedarf anhand der Eigenschaften des Gebäudes. Beim Verbrauchsausweis bilden dagegen die erfassten Energieverbrauchsdaten die Grundlage.

Welche Variante zulässig ist, hängt vom jeweiligen Gebäude ab. Unser Ratgeber erklärt ausführlich, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis bei Neuausstellung infrage kommt.

Ist für Ihre Immobilie ein Bedarfsausweis erforderlich, können Sie den passenden Bedarfsausweis beantragen.

Welche Angaben brauchen Sie für den neuen Energieausweis?

Welche Informationen benötigt werden, hängt davon ab, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellt wird. Einige grundlegende Gebäudedaten sollten Sie jedoch bereithalten.

Je nach Ausweisart können folgende Angaben erforderlich sein:

Falls noch Unterlagen des verlorenen Energieausweises vorhanden sind, können diese bei der Vorbereitung helfen. Entscheidend sind bei einer Neuausstellung jedoch die aktuellen Daten.

Wurde seit der letzten Ausstellung beispielsweise die Heizung erneuert oder energetisch saniert, müssen solche Veränderungen berücksichtigt werden. So bildet der neue Energieausweis den heutigen Zustand des Gebäudes korrekt ab.

Was kostet der Ersatz eines verlorenen Energieausweises?

Die Kosten hängen davon ab, ob noch eine Kopie des bestehenden Energieausweises erhältlich ist oder ein neuer Ausweis erstellt werden muss. Für eine eventuell verfügbare Ersatzkopie gibt es keinen einheitlich festgelegten Preis.

Ist eine vollständige Neuausstellung notwendig, richten sich die Kosten vor allem nach der benötigten Ausweisart. Ein Bedarfsausweis ist aufgrund der umfangreicheren Datenerhebung in der Regel teurer als ein Verbrauchsausweis.

Welche Preise Sie bei einer Neuausstellung erwarten können, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zu den Kosten für einen Ersatz.

Energieausweis vor Verkauf oder Vermietung verloren: Was tun?

Fällt der Verlust erst kurz vor einem geplanten Verkauf oder einer Neuvermietung auf, sollten Sie möglichst schnell prüfen, ob noch eine Kopie vorhanden ist. Fragen Sie bei Bedarf auch beim ursprünglichen Aussteller oder der Hausverwaltung nach.

Bleibt die Suche erfolglos, sollten Sie die Neuausstellung rechtzeitig veranlassen. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis Kauf- oder Mietinteressenten zugänglich gemacht werden.

Warten Sie deshalb nicht bis zum ersten Besichtigungstermin. Klären Sie frühzeitig, welche Ausweisart benötigt wird, und stellen Sie die erforderlichen Gebäudedaten zusammen.

Was gilt bei Nichtwohngebäuden?

Auch bei einem Nichtwohngebäude sollten Sie zunächst prüfen, ob sich noch eine Kopie des verlorenen Energieausweises beschaffen lässt. Ist das nicht möglich und wird ein gültiger Ausweis benötigt, kann eine Neuausstellung erforderlich sein.

Dabei gelten teilweise andere Anforderungen als bei Wohngebäuden. Welche Besonderheiten zu beachten sind, erfahren Sie auf unserer Seite zum Energieausweis für Nichtwohngebäude.

Energieausweis nicht auffindbar? Rechtzeitig handeln

Ist keine Kopie mehr verfügbar und benötigen Sie ein neues Dokument, sollten Sie die Ausstellung rechtzeitig veranlassen.

Bei onlineEnergieausweis.com können Sie Ihren Energieausweis online erstellen und die erforderlichen Gebäudedaten digital übermitteln.

FAQ

Was tun, wenn der Energieausweis verloren gegangen ist?

Beantragen Sie nicht sofort einen neuen. Der Ausweis verliert durch den Verlust des Dokuments nicht seine Gültigkeit. Suchen Sie zuerst nach einer vorhandenen Kopie, bevor Sie eine Neuausstellung beauftragen.

Prüfen Sie zuerst Ihre eigenen Immobilienunterlagen und alten E-Mails. Danach kommen die Hausverwaltung, frühere Verkaufsunterlagen und der ursprüngliche Aussteller infrage.

Aussteller müssen Kopien und die verwendeten Daten zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum aufbewahren. Liegt die Ausstellung länger zurück, kann eine Anfrage trotzdem sinnvoll sein. Ob noch eine Kopie vorhanden ist, hängt vom jeweiligen Aussteller ab.

Für eine Ersatzkopie gibt es keinen einheitlich festgelegten Preis. Ist eine vollständige Neuausstellung nötig, richten sich die Kosten vor allem nach der Ausweisart. Ein Bedarfsausweis ist wegen der aufwendigeren Datenerhebung meist teurer als ein Verbrauchsausweis.

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